Geschäftbedingungen - Ferienwohnungen in Baiersbronn

Appartementhaus Wiesengrund
Familie Hein
In den Auen 4-6
72270 Baiersbronn / Schönmünzach
Tel. 07447 / 2255
Appartementhaus Wiesengrund
Familie Hein
In den Auen 4-6
72270 Baiersbronn / Schönmünzach
Tel. 07447 / 2255
Appartementhaus Wiesengrund
Familie Hein
In den Auen 4-6;  72270 Baiersbronn / Schönmünzach
Tel. 07447 / 2255       info@wiesengrund-fewo.de
Appartementhaus Wiesengrund
In den Auen 4-6   72270 Baiersbronn / Schönmünzach   
Tel. 07447 / 2255          info@wiesengrund-fewo.de
Appartementhaus Wiesengrund
In den Auen 4-6  72270 Baiersbronn / Schönmünzach  Tel. 07447 / 2255 info@wiesengrund-fewo.de
Direkt zum Seiteninhalt
Gastaufnahme- und Geschäftsbedingungen Appartementhaus Wiesengrund
Sehr geehrte Gäste,
wir,  Appartementhaus Wiesengrund, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung  ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und  erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen. Hierzu  tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und  Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber  "der Gast" genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen  wollen.
Diese  Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im  Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden  Gastaufnahmevertrags und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen  Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
  • 1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern

  • 1.1.  Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des  Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die  Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der  Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung,  Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.

  • 1.2.  Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von uns  herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht  verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem  Gast zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

  • 1.3.  Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder  auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen  Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf  elektronischem Weg bestätigt.

  • 1.4.  Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung  (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner  bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische  Bestätigungen für den Gast und uns rechtsverbindlich sind. Im Regelfall  werden wir bei telefonischen oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine  schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast  übermitteln.

  • 1.5.  Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein  spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden  Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von uns an den Gast, bzw.  den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer  entsprechenden Rückbestätigung unsererseits bedarf, zu Stande, wenn der  Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot  genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen  durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder  Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

  • 2. Unverbindliche Reservierungen

  • 2.1.  Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos  zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher  Vereinbarung mit uns möglich.

  • 2.2.  Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich  vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1 (Vertragsschluss)  dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für uns und den  Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

  • 2.3.  Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird  die gewünschte Unterkunft von uns verbindlich zur Buchung durch den Gast  bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat uns bis zu  diesem Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch  für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies  nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht  unsererseits. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung  unabhängig von einer von uns noch erfolgenden Buchungsbestätigung  verbindlich.

  • 3. Preise und Leistungen

  • 3.1.  Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) angegebenen Preise  sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle  Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders  angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe  oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig  abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für  Wahl- und Zusatzleistungen.

  • 3.2.  Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem  Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen  Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) bzw. der Objektbeschreibung sowie  aus etwa ergänzend zwischen uns und dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich  getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen,  ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

  • 4. Zahlung

  • 4.1.  Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der  zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung.  Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der  gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und  Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an uns zu  bezahlen.

  • 4.2.  Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die  Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen  (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen,  Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

  • 4.3.  Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.  Diese können wir, soweit nichts anderes ausdrücklich mit dem Gast  vereinbart ist, bis zu 20% des Gesamtpreises anfordern.

  • 4.4.  Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig,  so können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen  Leistungen bereit und in der Lage sind und kein vertragliches oder  gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom Vertrag  zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5 diese  Bedingungen belasten.

  • 4.5.  Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht  möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart  oder von uns allgemein durch Aushang angeboten wird. Auf Zahlung am  Aufenthaltsende durch Überweisung besteht kein Anspruch.

  • 5. Rücktritt und Nichtanreise

  • 5.1.  Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf  Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des  Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.

  • 5.2.  Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen  Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und  unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten  Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine  anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

  • 5.3.  Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen  Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen  anrechnen zu lassen.

  • 5.4.  Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die  Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an  uns die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten  Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten),  jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie  Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
    • bis zum 46. Tag:  20 % des Mietpreises
    • bis zum 36. Tag:  50 % des Mietpreises
    • bis zum 13. Tag:   80 % des Mietpreises
    • ab dem 5.Tag bis Tag der Anreise: 90 % des Mietpreises

  • 5.5.  Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns  nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind,  als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige  Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen  stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw.  der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag  zu bezahlen.

  • 5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

  • 5.7.  Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine  örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes  schriftlich erfolgen.

  • 6. An- und Abreise

  • 6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

  • 6.2.  Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten  Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine  fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht  verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

  • 6.3.  Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere  Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei  nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende  Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden  Schadens bleibt uns vorbehalten.

  • 7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch Gastgeber

  • 7.1.  Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur  bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und  insgesamt pfleglich zu behandeln.

  • 7.2.  Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen  unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige,  die nur gegenüber der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht  ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche  des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

  • 7.3.  Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen  kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene  Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich  ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein  besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt  ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts  objektiv unzumutbar ist.

  • 7.4.  Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist  nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig,  wenn wir in der Beschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit vorsehen.  Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen  Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns  zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

  • 8. Haftung

  • 8.1.  Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,  ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden  des Gastes von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt  wird oder soweit wir für einen dem Gast entstehenden Schaden allein  wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind.

  • 8.2.  Eine etwaige Gastwirtshaftung unsererseits für eingebrachte Sachen  gemäß Â§Â§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

  • 8.3.  Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,  die während des Aufenthalts durch uns für den Gast/Auftraggeber  erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.  Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).  Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der  Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der  Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als  Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

  • 9. Verjährung

  • 9.1.  Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf  Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung  unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen  Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder  Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für  Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob  fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen  oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen  Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen  Ansprüche verjähren in 1 Jahr.

  • 9.2.  Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch  entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen  und uns als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit  erlangen müsste.

  • 9.3.  Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über geltend gemachte  Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die  Verjährung gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der  Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem  Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  • 10. Rechtswahl und Gerichtsstand

  • 10.1.  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und  uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes  gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

  • 10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns nur an unserem Sitz verklagen.

  • 10.3.  Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der  Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw.  Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder  privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder  gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren  Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der  Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz  vereinbart.

  • 10.4.  Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den  Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union  oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Zurück zum Seiteninhalt